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Benutzungsbedingungen für die Bibliothek des Chinesischen Kulturzentrums Berlin
§1 Allgemeine Bestimmungen und Benutzungsberechtigung
(1) Das Chinesische Kulturzentrum Berlin dient dem kulturellen Austausch zwischen China und
Deutschland. Seine Bibliothek steht allen an der Kultur Chinas interessierten Besuchern
(ab 14 Jahre) offen.
(2) Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung ihrer
Eltern zur Nutzung der Bibliothek.
(3) Personengebundene Daten unterliegen den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Sie werden
von der Bibliothek sorgfältig aufbewahrt und ausschließlich für bibliotheksinterne Zwecke genutzt.
(4) Mit der Eintragung als Leser und der Anerkennung der Benutzungsordnung geht der Leser bzw.
die Leserin ein privatrechtliches Nutzungsverhältnis mit der Bibliothek ein.
(5) Die Nutzung der Bibliothek erfolgt im Lesesaal des Chinesischen Kulturzentrums Berlin.
§ 2 Öffnungszeiten
Die Bibliothek ist montags bis freitags von 14.30 bis 17.30 geöffnet.
§ 3 Allgemeine Benutzungspflichten
(1) Die Besucher werden gebeten, vor dem Betreten der Bibliothek und des Lesesaals Mäntel, Jacken,
Taschen,Schirme und andere sperrige Gegenstände in den Schließfächern im Erdgeschoß zu
deponieren. Es ist nicht gestattet, diese Gegenstände in die Bibliothek und in den Lesesaal
mitzubringen.
(2) In der Bibliothek ist das Rauchen, Essen und Trinken, die Benutzung von Handys und Fotoapparaten
sowie das Mitbringen von Lebensmitteln und Tieren nicht gestattet.
(3) Das Bibliotheksgut, die Einrichtungen und die Ausstattung sind sorgfältig zu behandeln und vor
Verlust, Veränderung, Beschmutzung und Beschädigung zu bewahren. Es ist nicht erlaubt, in den
ausgeliehenen Büchern und Medieneinheiten Anstreichungen vorzunehmen, Randbemerkungen
oder andere Eintragungen zu machen, Karten oder Bilder durchzupausen oder zu entfernen.
(4) Urheberrechtlich geschützte Druckerzeugnisse dürfen nur auszugsweise für den eigenen Gebrauch
vervielfältigt werden. Besonders gefährdetes Bibliotheksgut wird nicht vervielfältigt. Die Beachtung
urheber- und persönlichkeitsrechtlicher Bestimmungen obliegt den BenutzerInnen.
(5) Für Schäden und Verluste am Bibliotheksgut, die während der Benutzung entstanden sind, haftet
der Benutzer, auch wenn kein eigenes Verschulden vorliegt.
(6) Bei Übergabe der Bücher und Medieneinheiten haben die NutzerInnen die Pflicht, diese auf
offenkundige Mängel zu überprüfen und festgestellte Schäden oder Mängel sofort dem
Bibliothekspersonal mitzuteilen. Es ist nicht erlaubt, Beschädigungen selbst zu beheben.
§ 4 Ausleihe
(1) Voraussetzung für die Ausleihe von Büchern und Medieneinheiten ist die Vorlage des gültigen
Bibliotheksausweises. Die Ausleihe mit einem fremden Bibliotheksausweis ist nicht zulässig.
Das Bibliothekspersonal ist berechtigt zu prüfen, ob Benutzerinnen und Benutzer ihren eigenen
Bibliotheksausweis vorlegen. Zur Überprüfung kann die Bibliothek auch die Vorlage des
Personalausweises oder des Reisepasses verlangen. Ein fremder oder ungültiger
Bibliotheksausweis kann von der Bibliothek einbehalten werden.
(2) Für den Bibliotheksausweis ist eine Kaution in Höhe von 20 € sowie eine Bearbeitungsgebühr von
10 € zu entrichten. Für Schüler und Studenten ist die Bearbeitungsgebühr um 50 % ermäßigt.
Sprachschüler und andere im Chinesischen Kulturzentrum Lernende sind von der
Bearbeitungsgebühr befreit. Bei der Beantragung der Ermäßigungen bitten wir die entsprechenden
Ausweise vorzulegen.
(3) Bei der Beantragung des Bibliotheksausweises hat der Antragsteller seinen gültigen
Personalausweis (Bürger der Bundesrepublik Deutschland) oder seinen Reisepass in Verbindung
mit einer Meldebescheinigung mit dem eingetragenen Wohnsitz sowie 2 Lichtbilder vorzulegen.
(4) Die Weitergabe entliehener Bücher und Medieneinheiten an Dritte ist nicht gestattet. Es haftet die
Benutzerin oder der Benutzer, auf deren oder dessen Namen das Bibliotheksgut ausgeliehen
wurde. Entliehene Medieneinheiten dürfen nur auf dafür vorgesehenen Geräten abgespielt bzw.
benutzt werden.
(5) Maximal dürfen 3 Bücher und 3 DVDs gleichzeitig ausgeliehen werden.
§ 5 Leihfrist und die Verlängerung
(1) Die Leihfrist beträgt 30 Kalendertage.
(2) Eine schriftliche oder telefonische Verlängerung der Leihfrist sowie Leihfristverlängerungen per
E-Mail sind grundsätzlich möglich.
(3) Für jedes Buch bzw. jede Medieneinheit kann die Leihfrist einmal verlängert werden. Die
Verlängerungsfrist beträgt 30 Kalendertage.
§ 6 Schadenersatz
Bei Beschädigung oder Verlust von Bibliotheksgut durch den Nutzer / die Nutzerin hat dieser /
diese innerhalb einer angemessenen Frist vollwertigen Ersatz zu leisten oder eine Schadensgebühr
zu entrichten. Die Schadensgebühr besteht aus einer Bearbeitungsgebühr von 15 € sowie dem
aktuellen Marktwert des beschädigten bzw. verlorenen Bibliotheksgutes.
§ 7 Benutzung des Lesesaals
(1) Die im Lesesaal ausliegenden Zeitungen und Zeitschriften können nicht ausgeliehen werden.
(2) Für die Nutzung des im Lesesaal befindlichen Kopiergeräts werden folgende Gebühren erhoben:
0,10 € pro A4-Seite
0,20 € pro A3-Seite
(3) Die Benutzung der im Lesesaal befindlichen Computer ist auf die Recherche von relevanter
chinesischer Literatur beschränkt. Die Nutzungszeit beträgt jeweils 30 Minuten.
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